Gebrauchshundeprüfung

  1. Unterteilt werden die Prüfungen in drei Abteilungen A, B und C, bei denen in jeder Abteilung 100 Punkte erreicht werden können.
    Zu Beginn steht Teil A, die Fährte. Die Länge der Fährte variiert zwischen 300 und 600 Schritten je nach Ausbildungsstand. Der Hund kann frei oder an einer 10m langen Leine suchen. Bewertet werden die Aufnahme des Ansatzes, die gesamte Suchleistung, die Ausarbeitung der Winkel und das Verweisen der Gegenstände.
    Bei der Abteilung B Unterordnung ist ein Laufschema in der Freifolge zu zeigen, dabei wird die Schussfestigkeit überprüft. Die Technischen Übungen bestehen aus Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Stehen aus der Bewegung. Danach erfolgt das Bringen des Holzes auf ebener Erde,

     

    über eine Hürde und über eine Schrägwand. Als nächstes wird der Hund vorausgesendet mit Platz.
    Teil C ist der Schutzdienst, der in 8 Einzelübungen unterteilt ist. Nach der Reihe erfolgt das Revieren nach dem Helfer, Stellen und Verbellen,

     

    Verhinderung eines Fluchtversuches,

     

    Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase, Rücktransport, Stellen des Helfers aus dem Rücktransport, Reizlage auf den Hund aus der Bewegung und Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase.
    Die Schwierigkeit dieser Sportart ist es, anhand des Beutetriebs den Hund auszubilden und ihn trotzdem so unter Kontrolle zu halten, dass er auf Weisungen unverzüglich reagiert, den Trieb dabei aber nicht verliert.