Bei der Stöberprüfung wird ein Stöberfeld ab einer Größe von 20x30m oder bis zu 30x50m von einigen Personen mehrfach kreuz und quer begangen, um beim Auslegen keine „Fährten“ zu hinterlassen. Dann werden die Gegenstände (Material: Holz, Leder, Kunstleder, Textil) vom Leistungsrichter ausgelegt.