FÄHRTEN – TEIL A IPG /STÖBERN

Was für den Hund anfangs oft spielerisch beginnt – die Suche nach Futter oder Gegenständen – entwickelt sich zu einer wichtigen Fähigkeit. Die Fährtenarbeit basiert auf der Verfolgung von Bodenverletzungen, bei der eine Spur (z. B. auf Wiese oder Acker) gelegt wird.

Je nach Prüfungsstufe variiert die Fährte deutlich: Die Länge liegt zwischen ca. 300 und 1800 Schritten, es werden 2 bis 7 Gegenstände ausgelegt, die Fährte kann zwischen 20 bis 180 Minuten Liegezeit haben und enthält 2 bis 7 Winkel.

Der Hund soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung aufnehmen und die Fährte selbstständig, ruhig und möglichst ohne Einwirkung des Hundeführers (HF) ausarbeiten. Die Spur ist gleichmäßig und mit tiefer Nase zu verfolgen, sodass der HF im Schritt folgen kann.

Gegenstände sind sofort und eindeutig zu verweisen. Das Verweisen kann sitzend, liegend, oder stehend geschehen. Der HF begibt sich zum Hund, nimmt den Gegenstand auf und setzt die gemeinsame Arbeit fort.

Der Hund darf Verleitungen anzeigen und überprüfen, ohne die Fährte zu verlassen. Gefordert sind eine intensives, ruhiges Suchverhalten, exaktes Ausarbeiten von Winkeln sowie eine selbstständige Arbeitsweise ohne Hilfen oder Korrekturen durch den HF.

STÖBERN

Bei der Stöberprüfung wird ein Stöberfeld ab einer Größe von 20x30m oder bis zu 30x50m von einigen Personen mehrfach kreuz und quer begangen, um beim Auslegen keine „Fährten“ zu hinterlassen. Dann werden die Gegenstände (Material: Holz, Leder, Kunstleder, Textil) vom Leistungsrichter ausgelegt.

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